Halbjahresinformationen
Halbjahresinformationen sind Mitteilungen an die Eltern, die über den jeweils erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand nach dem ersten Schulhalbjahr informieren. In Klassenstufe 1 wird eine schriftliche Verbaleinschätzung erteilt; ab Klassenstufe 2 können die gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 bis 6 zu erteilenden Noten auch mit Notentendenzen ausgewiesen werden. Ab Klassenstufe 2 sind auch Noten für das Betragen, den Fleiß, die Mitarbeit und die Ordnung auf der Halbjahresinformation auszuweisen.

Jahreszeugnisse
Jahreszeugnisse sind staatliche Urkunden, die den von den Schülern nach einem Schuljahr erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand dokumentieren. Die Schüler der Grundschule werden auf die Benotung allmählich vorbereitet. In der Klassenstufe 1 werden keine Noten erteilt. In der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht benotet. Ab Klassenstufe 3 wird in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Englisch benotet. Das Fach Englisch wird ab Klassenstufe 4 benotet.

(Quelle:  Auszug SOGS)