Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Im Mai eines jeden Jahres werden der Ort und die Zeit der Anmeldung über den Stadtboten der Stadt Waldenburg und die Kindereinrichtungen bekannt gegeben. Die Anmeldung soll im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September erfolgen.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen; wenn vorhanden eine Personensorgeberechtigung; außerdem kann bei dem Besuch einer Kindertageseinrichtung zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden. Folgende Daten werden erhoben:

1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
3. Geschlecht des Kindes;
4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
5. Telefonnummer, Notfalladresse;
6. Staatsangehörigkeit des Kindes (nur mit Einwilligung der Eltern);
7. Religionszugehörigkeit des Kindes;
8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den
Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern);
9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

(Quellen: Auszüge aus SchulG; SOGS)