Hausordnung der Altstädter Schule

Damit sich alle Schüler in unserer Schule wohlfühlen und erfolgreich lernen können, müssen folgende Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden:

1. Alle Schüler sammeln sich zu Unterrichtsbeginn vor dem Haupteingang.
Die Schüler betreten das Schulgebäude 7.30 Uhr durch den Haupteingang. Ein Aufenthalt auf der Brandschutztreppe ist nicht gestattet.
Zusatz: Bei großer Kälte und schlechtem Wetter können sich die Buskinder bis 7.30 Uhr im Zimmer 8 aufhalten. Die Hortkinder bleiben bis 7.30 Uhr im Frühhort auf.

2. Nach Unterrichtsschluss, der Einnahme des Mittagessens oder nach Beendigung anderer schulischer Veranstaltungen ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen. Hauskinder gehen nach Hause oder zum Bustreffpunkt. Die Hortkinder gehen in den Hort.

3. Alle Schüler lassen ihre Straßenkleidung in der Garderobe. An die Haken kommen die Jacken und die Sporttaschen. Die Hausschuhe sind im dafür vorgesehenen Fach. Die Straßenschuhe stehen darunter.

4. Der letzte Fachlehrer sorgt für Ordnung im Unterrichtsraum und verschließt das Zimmer, damit eine ordnungsgemäße Übergabe der Räume an den Hort gewährleistet ist. Die Hortkinder reihen die Ranzen in der Garderobe nach Beendigung der Hausaufgaben auf.
Nach Klassenveranstaltungen ist der Lehrer für ein verschlossenes Schulgebäude verantwortlich. Montags, mittwochs und freitags veranlasst der letzte Nutzer der Räume, dass die Stühle für die Fußbodenreinigung hochgestellt werden.

5. Die Klassenräume werden innerhalb des Schultages von Schule und Hort genutzt. Dabei hat der Unterricht stets Vorrang und die Hortkinder verhalten sich im Schulhaus angemessen. Der Aufenthalt im Mehrzweckraum ist unter Aufsicht gestattet.

6. Während des Unterrichts sowie in allen Pausen ist das unerlaubte Verlassen des Schulgrundstückes nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen trägt die Schule keine Verantwortung.

7. Der Unterricht gestaltet sich nach folgendem Zeitplan:

vonbis
Einlass07.30 Uhr
1. Stunde07.45 Uhr08.30 Uhr
2. Stunde08.35 Uhr09.20 Uhr
3. Stunde09.50 Uhr10.35 Uhr
4. Stunde10.40 Uhr11.25 Uhr
5. Stunde11.50 Uhr12.35 Uhr
6. Stunde12.40 Uhr13.25 Uhr

8. Alle Schüler gehen nach dem Vorklingeln an ihren Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor. In den Klassenzimmern sind die aufgestellten Klassenregeln einzuhalten. Alle Kinder achten sich gegenseitig, pflegen einen kameradschaftlichen Umgangston und setzen eine gewaltfreie Schule um.

9. Nach der 2. und 4. Stunde ist für alle Schüler Hofpausenpflicht auf dem Schulhof vor der Turnhalle (Ausnahme: Wetterlage und Essenteilnehmer). Der jeweilige Fachlehrer verschließt in den Mittagspausen die Klassenzimmer. Auf dem Hof weist der Lehrer die Kinder auf liegengebliebene Spielgeräte hin. Alle Schüler nehmen in den Pausen besondere Rücksicht aufeinander. Hinweise des Schulpersonals sind zu befolgen.

10. Die Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen und nach dem Mittagessen weiter Unterricht haben, nehmen ihr Essen entsprechend der Speiseraumplanung ein. Alle Hortkinder, die vor der 6. Stunde Unterrichtsschluss haben, gehen mit der Hortnerin gemeinsam zum Essen.

11. Schulhofregelung

Unser Schulhof ist in Zonen gegliedert. Jeder entscheidet selbst über seinen Pausenplatz und wählt sich seine Zone.

Ruhezonen:     – Bänke im Schulgelände

Spielzonen:     – vor der Turnhalle und längsseitig des Haupteingangs bis Ende des Schulgebäudes

Unter und auf den Feuertreppen hält sich niemand auf. Alle Abfalltonnen bleiben verschlossen.

12. Die Räume des Schulgebäudes und deren Einrichtungsgegenstände sowie die Freiflächen sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Zerstörung haften die Eltern. Die Fenster werden nur von Lehrern geöffnet und die Jalousien betätigen ebenfalls nur Erwachsene.

13. Auf den Toiletten verhalten wir uns ordentlich und halten die Regeln der Hygiene ein. Verstöße sind unverzüglich zu melden.

14. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art und Suchtmitteln ist strengstens untersagt. Handys sind nicht erwünscht und müssen während des Schulbetriebes ausgeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände bis zur Übergabe an die Eltern in der Schulleitung verwahrt. Es wird keine Haftung übernommen.

15. Das Benutzen von Fahrrädern ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern möglich, aber auf eigene Gefahr hin, da keine Sicherheit gewährt werden kann. Fahrräder werden auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt und angeschlossen. Die Räder sind auf dem Schulgelände zu schieben.

16. Das Verhalten bei Alarm regelt der Alarm- und Evakuierungsplan, der zu Beginn jedes Schulhalbjahres mit allen am Schulbetrieb beteiligten Personen besprochen wird. Die Belehrung wird aktenkundig vermerkt.

17. Beim Verlassen der Klassenzimmer (Sportunterricht, Hofpausen, Unterrichtsgang, Exkursion …) werden die Zimmer vom Fachlehrer verschlossen.

18. Alle Besucher melden sich im Sekretariat der Schule.

19. Auf dem Schulhof gilt ein allgemeines Fahrverbot (Pkw und Rad). Ausnahmen bilden Papiersammlungen, Klassenausflüge, Elternversammlungen, Einzelgenehmigungen). Hier ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

20. Zum GTA nutzen die Kinder unter Aufsicht der Kursleiter die vereinbarten Räume. Die Kursleiter sind für die Sicherheit der Kinder sowie ein ordnungsgemäßes Verlassen der Räume verantwortlich.